Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ZIMMERLI MESSTECHNIK AG (nachfolgend „ZIMMERLI MESSTECHNIK“ genannt). Stand Juni 2021.
Der Besteller hat die ZIMMERLI MESSTECHNIK spätestens mit der Bestellung über die Vorschriften und Bestimmungen zu informieren, die sich auf die Ausführung von Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen. Für die Einhaltung der Vorschriften am Sitz des Bestellers ist der Besteller verantwortlich.